Betreutes Wohnen nach §67
Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Personen, die in „besonderen sozialen Schwierigkeiten“ leben, dies kann z.B. sein:
- wohnungslos und obdachlos
- überschuldet
- in gewaltgeprägten Umständen lebend
- Haftentlassene
- im Kreis Groß-Gerau lebend
Im Kreis Groß-Gerau betreuen wir insgesamt 44 Personen ambulant, davon:
- 12 junge Erwachsene bis 25 Jahre
- 32 Erwachsene
Dieses Angebot ist eine Kooperation mit dem Kreis Groß-Gerau.
Wir unterstützen konkret bei:
- allen administrativen und beraterischen Angelegenheiten zur Erlangung eines Mietvertrages
- Ebenso bei der Erlangung oder beim Erhalt eines Ausbildungs – oder Arbeitsplatzes
- der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegenüber Behörden
- Gesundheitssorge
- Hilfe beim Aufbau sozialer Beziehungen
Umfang und Dauer der Unterstützung:
- durchschnittliche Betreuungszeit bei Erwachsenen ca. 7,5 Stunden / Monat
- durchschnittliche Betreuungszeit bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahre ca. 19 Stunden / Monat
Die Unterstützung richtet sich nach den Bedarfen der Betroffenen und kann über mehrere Jahre stattfinden.
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Kurz und knapp: Betreutes Wohnen nach §67
- umfasst alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, oder zu mildern
- beinhaltet Beratung und Betreuung für Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen (§68 SGB XII)
- Einkommen und Vermögen müssen nicht eingesetzt werden
- Die Hilfe beginnt sofort nach Bekanntwerden der Notlage
- Zuständig ist der LWV
Wohnungsnotfallhilfe Rüsselsheim
Zentraler Kontakt Wohnungsnotfallhilfe Rüsselsheim
Rugbyring 150
65428 Rüsselsheim
Wohnungsnotfallhilfe Groß-Gerau
Wohnungsnotfallhilfe Groß-Gerau
Schützenstraße 4
64521 Groß-Gerau
