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Kurz und knapp: Betreutes Wohnen nach §67

  • umfasst alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, oder zu mildern
  • beinhaltet Beratung und Betreuung für Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen (§68 SGB XII)
  • Einkommen und Vermögen müssen nicht eingesetzt werden
  • Die Hilfe beginnt sofort nach Bekanntwerden der Notlage
  • Zuständig ist der LWV

Wohnungsnotfallhilfe Rüsselsheim

Zentraler Kontakt Wohnungsnotfallhilfe Rüsselsheim

Rugbyring 150
65428 Rüsselsheim

Wohnungsnotfallhilfe Groß-Gerau

Wohnungsnotfallhilfe Groß-Gerau

Schützenstraße 4
64521 Groß-Gerau

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